§1: Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein trägt den Namen "Morituri Te Salutant". Nach Eintragung in das Vereinsregister erhält er den Zusatz "e.V.".
  2. Er hat seinen Sitz in Siegen und soll in das Vereinsregister des Amtsgericht Siegen eingetragen werden.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2: Sinn und Zweck des Vereins

  1. Der Verein widmet sich ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  2. Der Zweck des Vereines ist die Förderung des kulturellen Lebens in der Stadt Siegen und Umgebung. Unter kulturellem Leben wird hierbei vor allem die Förderung von:
    1. kreativ- musischer Bildung,
    2. lebenspraktische Bildung
    3. sowie die Unterstützung und Förderung von Künstlern verstanden
  3. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch das Angebot von kulturellen Veranstaltungen.

§3: Mitgliedschaft

  1. a) Stimmberechtigtes Mitglied kann jede natürliche Person werden, der die Förderung des kulturellen Lebens ein Anliegen ist und die Satzung des Vereines als verbindlich anerkennt. Der Eintritt in den Verein erfolgt durch einen schriftlichen Antrag an den Vorstand.
    b) Förderer können alle natürlichen und juristischen Personen werden, denen die Förderung des kulturellen Lebens ein Anliegen ist und die Satzung des Vereines als verbindlich anerkennen. Förderer sind nicht stimmberechtigt.
  2. Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  3. Der Austritt aus dem Verein ist durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vereinsvorstand bis zum 15. November eines jeden Jahres zum Jahresende möglich.
  4. Der Ausschluss aus dem Verein ist jederzeit möglich, wenn das Verhalten eines Mitglieds in grober Weise gegen die Interessen des Vereines verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

§4: Die Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Gremium des Vereines. Ihr gehören alle Mitglieder des Vereins an.
  2. Sie wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer sechswöchigen Frist schriftlich einberufen.
  3. Ferner wird sie vom Vorstand einberufen, wenn es das Interesse des Vereines erfordert, oder wenn mindestens 1/4 der stimmberechtigten Mitglieder, dies unter Angabe der Gründe beim Vorstand schriftlich beantragen.
  4. Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt ein Mitglied des Vorstandes, im Sinne des §26 BGB.
  5. Die Mitgliedversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.
  6. Entscheidungen werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten getroffen, sofern die Satzung nichts anderes festschreibt.
  7. Von der Mitgliedsversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom jeweilig bestimmten Protokollanten und von einem Vorstandsmitglied abzuzeichnen sind.

§5: Aufgaben der Mitgliederversammlung

  1. Festlegung der Inhaltlichen Schwerpunkte,
  2. Entgegennahme des Vorstandsberichts,
  3. Wahl und Abwahl des Vorstandes.

§6: Der Vorstand

  1. Der erste, der zweite Vorsitzende und der Kassenwart, jeweils zwei Vorstandsmitglieder, sind berechtigt den Verein gesetzlich nach außen zu Vertreten.
  2. Die Vorstandsmitglieder werden in der ordentlichen Mitgliederversammlung, auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben auch über ihre Amtsdauer hinaus so lange im Amt, bis ein Nachfolger gestellt bzw. gewählt ist.
  3. Eingehung von Grundstücksgeschäften jeder Art und die Eingehung bzw. Kündigung von Dauerarbeitsverhältnissen, bedürfen ebenfalls eines Vorstandsbeschlusses.
  4. Der Vorstand kann für besondere Aufgaben weitere Personen berufen, die mit beratender Stimme an Vorstandssitzungen teilnehmen.
  5. Vorstandsmitglieder können von der Mitgliedsversammlung durch die Wahl eines Nachfolgers mit der absoluten Stimmenmehrheit jederzeit abberufen werden.

§7: Aufgaben des Vorstandes

  1. Führung der laufenden Geschäfte des Vereins
  2. Vertretung des Vereins nach außen
  3. Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung
  4. Einstellung und Entlassung von Personal
  5. Erstellung des Jahres- und Finanzberichtes an die Versammlung
  6. Ausschluss von Mitgliedern
  7. Eingehung und Kündigung von Mitgliedschaften in anderen Organisationen und Einrichtungen

§8: Bestimmungen für den Vorstand

  1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist
  2. Entscheidungen trifft der Vorstand mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen
  3. Der Vorstand tagt mindestens sechsmal jährlich
  4. Der Vorstand beantragt einmal jährlich bei der Mitgliedsversammlung seine Entlassung

§9: Selbstlose Tätigkeit des Vereins
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§10: Mittel des Vereins
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§11: Ausgaben und Vergütung an Personen
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§12: Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der in der Mitgliedsversammlung erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

§13: Auflösung des Vereins

  1. Zur Auflösung des Vereines bedarf es der Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
  2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an die: "Stadtjugendpflege Kreuztal" zur Förderung kultureller Zwecke.

§14: Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind durch Zahlungen eine monatlichen bzw. vierteljährlichen Beitrages zu entrichten. Die Höhe wird durch den Vorstand festgelegt.

VR-Nr.: 2024
St.-Nr.: 342/5930/1253

Vorstand

  1. Julia Kristin Mathis (erste Vorsitzende)
  2. Mark Mathis (zweiter Vorsitzender)
  3. Patrick Kaleta (Kassenwart)
  4. Isabelle Grübener (Schriftführerin)
  5. Volker Amontow (Beisitzender)
  6. Vanessa Schauerte (Beisitzender)
  7. Sarah Studzinski (Beisitzende)

Mitglieder-Vorteile
Als Mitglied genießt ihr natürlich auch einige Vorteile:

  1. Mitgliedsausweis mit Lichtbild
  2. Freier Eintritt zu allen regulären MTS -Partys 
  3. Konzerte, je nach Art, 50 bis 75 % ermäßigt
  4. Teilname an MTS internen Feiern (z.B.Sommergrillfest,  Weihnachtsfeier, Silvesterparty)
  5. Kleines Geburtstagsgeschenk
  6. Vereinsartikel (z. b. T-Shirts, Autoaufkleber, usw.) zu ermäßigten Vereinspreisen

Dies gilt für alle passiven Mitglieder, über aktive Mitgliedschaften entscheidet der Vorstand.